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Anpassung der Ampelanlage für den Radverkehr

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BURGDORF (r/jk). Die Ampelanlage Marktstraße/Vor dem Celler Tor/Kleiner Brückendamm ist jetzt für Radfahrer so angepasst worden, sodass die Radfahrer den Knotenpunkt auf der Fahrbahn passieren können. Die noch bestehende Benutzungspflicht für die beidseitigen Radwege zwischen den Einmündungen „Hannoversche Neustadt/Friederikenstraße“ und „Marktstraße“ wird aufgehoben. Mit dem Abbau der Radwegeschilder besteht dann durchgängig auf der Nord-Süd-Achse in Burgdorf keine Benutzungspflicht für die baulich angelegten Radwege mehr. Die Radfahrer dürfen durchgängig die Fahrbahn mitbenutzen. Gleichzeitig ist auf der gesamten Nord-Süd-Achse richtungstreuer Radverkehr vorgeschrieben. Dort wo Radwege im Seitenraum vorhanden sind, z. B. zwischen der Sorgenser Mühle und Im Langen Mühlenfeld dürfen diese nur rechtsseitig (nicht entgegen der Fahrtrichtung) von Radfahrern befahren werden. In diesem Bereich sind die vorhandenen Schutzstreifen auf der Fahrbahn zu benutzen. Im weiteren Verlauf der Nord-Süd-Achse, z. B. im Bereich des Kleinen Brückendammes sowie im Bereich der Immenser Straße, besteht ebenfalls die Pflicht für den Radverkehr, richtungstreu, also auf der rechten Straßenseite, zu fahren.

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