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Neuer Bebauungsplan für die Würmseesiedlung

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Die Stadtverwaltung hat jetzt einen Entwurf für eine B-Planänderung der Würmseesiedlung vorgelegt. Danach wären dort 37 Häuser legal, 19 müssen zurückgebaut werden. BURGWEDEL (hhs). Die Verwaltung der Stadt Burgwedel hat jetzt die „3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 85 Würmsee“ vorgelegt. Diese Änderung war notwendig geworden, nachdem die Bauaufsicht der Region Hannover in der Würmseesiedlung mehrere Verstöße gegen das dort geltende Baurecht festgestellt hatte. Die Burgwedeler Nachrichten haben darüber ausführlich berichtet. Der Bürgermeister der Stadt Burgwedel Dr. Hendrik Hoppenstedt versteht diesen neuen Vorschlag der Verwaltung zunächst als Grundlage für die politische Diskussion in den Ausschüssen und im Stadtrat. „Wenn der Rat einen anderen Weg gehen will und diesen beschließt, dann werden wird alles noch einmal ändern müssen“, sagte er bei der Vorstellung. Allerdings seien die Inhalte des jetzt vorgelegten Entwurfs weitgehend mit der Region Hannover abgesprochen. Die wesentlichen Punkte: Die Gebäudegrößen für die Würmseesiedlung werden von bisher 60 Quadratmeter auf 90 erhöht. Hinzu kommt ein Puffer von zehn Quadratmetern, der notwendig sein kann, wenn größere Gebäude zurückgebaut werden müssen. Die Nebengebäude werden auf 60 Quadratmeter begrenzt, die Traufenhöhe auf vier Meter bei eingeschossigen Gebäuden. Zäune dürfen 1,60 Meter hoch sein, die Dachneigungen nicht flacher als 15 Grad. Dauerwohnen wird nicht zugelassen. Das Gebiet bleibt Wochenendgebiet. Die Stadtverwaltung habe sich bemüht, eine sozialverträgliche Lösung vorzulegen und ein Verfahren zu finden, das neben dem Baurecht auch soziale Gesichtspunkte berücksichtige, so der Bürgermeister. Immerhin würden 32 von 56 Gebäuden bei einer Größenbegrenzung auf 90 Quadratmeter legalisiert. Die 19 größeren Gebäude müssten zurückgebaut werden. Das sei unumgänglich. Er rechne damit, dass die Eigentümer dieser Häuser gegen den neuen Bebauungsplan den Klageweg beschreiten werden. Er hält das aber für unklug: „Bei Klagen kann es auch durchaus so kommen, dass wir auf den jetzt aktuellen Bebauungsplan zurückgehen müssen“. Älteren Anliegern werde ein Dauerwohnrecht in...

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