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Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung

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BURGWEDEL (r/bs). Ein Unfall, eine Krankheit oder eine seelische Krise: Jeder kann auf fremde Hilfe angewiesen sein. Wer aber hat dann die rechtliche Befugnis, in Vertretung Dokumente zu unterschreiben oder Rechnungen zu begleichen? Wer muss Entscheidungen treffen, die die Gesundheit, das Vermögen, den Wohnort oder die Lebensqualität betreffen? Am Mittwoch, 2. April 2014, informiert Kathleen Schicke von der Betreuungsstelle der Region Hannover nun erstmals auch in Burgwedel über Möglichkeiten der privatrechtlichen Vorsorge durch Vollmachtserteilung und zur Betreuungsverfügung. Von 14 Uhr bis 16 Uhr steht die Beraterin in der Seniorenbegegnungsstätte, Gartenstraße 10, Großburgwedel, für Fragen zur Verfügung. Die Sprechstunde ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Da es sich um Einzelgespräche handelt, können Wartezeiten entstehen. Weitere Informationen unter Telefon (0511) 616-23439.

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